Nach der Meldung durch die Tierhalter an das Luchsteam der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz wurden die toten Tiere sofort vor Ort begutachtet. Da diese die typischen Merkmale eines Luchsrisses aufwiesen, stellte das Luchsteam Fotofallen auf und überwachte das Gehege. Am Montagabend konnte der Luchskuder Alfi vom Luchsteam dann an einem der Risse gefangen und nar-kotisiert werden. Luchse kehren meist über mehrere Tage an ihre Beute zum Fressen zurück. Alfi war im Herbst 2018 aus der Slowakei in den Pfälzerwald umgesiedelt worden. Da der Luchskuder sein erstes GPS-Sendehalsband, welches ihm bei seiner Umsiedlung angelegt wurde, bereits verloren hatte, erhielt er ein neues Sendehalsband. So können jetzt seine Bewegungen bzw. sein weiteres Verhalten überwacht werden. Nachdem Alfi aus der Narkose erwacht war, wurde er an einem anderen Ort im zentralen Pfälzerwald wieder freigelassen.
Es gab bereits zuvor tote Tiere in diesem Wildgehege, bei denen die Todesursache im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden konnte bzw. aktuell noch überprüft wird. Tierverluste, die in Zusammenhang mit Übergriffen durch Luchs stehen, werden zu 100% entschädigt. Die Meldung eines möglichen Schadens soll innerhalb von 24 Stunden über die Hotline 06306-911199 oder per Mail an <link luchs@snu.rlp.de - mail>luchs@snu.rlp.de</link> erfolgen.
Sobald ein Übergriff auf Nutztiere stattgefunden hat, wird auch Material für Präventionsmaßnahmen – in der Regel eine ausreichende Elektrifizierung des Zauns der entsprechenden Weide oder des Geheges - mit 100 % gefördert. Generell sind Übergriffe auf Nutztiere durch Luchse eher selten, daher besteht kein Erfordernis für eine flächendeckende Einführung von Präventionsmaßnahmen vorab.
Alfi hatte bereits im März 2019 nachweislich ein Schaflamm gerissen, ein weiteres Lamm war verschwunden und wurde ebenfalls entschädigt. Insgesamt wurden seit Freilassung der ersten Luchse im Pfälzerwald 2016 bis 2019 entsprechend des Managementplans des Landes Rheinland-Pfalz für den Umgang mit Luchsen rund 2.500 € an Entschädigungen gezahlt. Hierin enthalten sind sowohl der Schadensausgleich für nachweislich vom Luchs gerissene Tiere, sowie für tote Tiere, bei denen eine Tötung durch einen Luchs nicht ausgeschlossen werden konnte. Zudem wurden 1.300 € für Präventionsförderung ausbezahlt. Die Details für den Schadensausgleich wie auch für die Prävention bei Luchsübergriffen regelt der <link mueef.rlp.de/fileadmin/mulewf/Publikationen/Managementplan_fuer_den_Umgang_mit_Luchsen_in_RLP.pdf - external-link-new-window>Managementplan</link> in Rheinland-Pfalz.
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