Der Feldhamster ist in ganz Deutschland vom Aussterben bedroht. Obwohl noch vor wenigen Jahrzehnten in Rheinland-Pfalz weit verbreitet, finden sich heute auch hier nur noch vereinzelte Vorkommen des Feldhamsters. Als Art nationaler Verantwortlichkeit und damit streng geschützte Art (gem. § 7 Abs. 1 Nr. 14 b BNatSchG i.V.m. Anhang IV Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie), gibt es die Verpflichtung Deutschlands, den Erhaltungszustand des Feldhamsters zu verbessern. Demnach hat der Feldhamsterschutz auch in Rheinland-Pfalz eine ausgesprochen hohe Relevanz.
Aus diesem Grund wurde die SNU 2021 vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) gebeten, ein Fachkonzept für den Feldhamsterschutz in Rheinland-Pfalz auszuarbeiten. Diesem liegt eine Machbarkeitsstudie zum Erhalt und Wiederaufbau der Feldhamsterpopulationen in Rheinland-Pfalz zu Grunde, welches vom Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) in Auftrag gegeben wurde.
Das nun veröffentlichte Schutzkonzept stellt eine breit abgestimmte Grundlage dar, welches die Rahmenbedingungen für den Feldhamsterschutz anhand der Ansprüche und aktuellen Gefährdungssituation des Tiers sowie bisherige Schutzbemühungen aufzeigt. Darüber hinaus werden Zielgrößen formuliert und Optionen zur weiteren Einbindung verschiedener Akteure und Interessensgruppen in den zukünftigen Feldhamsterschutz skizziert.
Bei der Erarbeitung des Konzepts wurden neben Behördenvertreter:innen auch Stellungnahmen von Interessensgruppen aus Landwirtschaft und Naturschutz berücksichtigt. Es bietet nun den fachlichen Rahmen, in dem der zukünftige Feldhamsterschutz in Rheinland-Pfalz organisiert und umgesetzt werden kann.
Das Feldhamsterschutzkonzept kann hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zum Feldhamsterschutz auf: https://snu.rlp.de/de/projekte/feldhamster/