Projekte im Natur- oder Artenschutz bzw. in der Umweltbildung können durch die SNU gefördert werden. Eine Förderung können zum Beispiel gemeinnützige Verbände und Organisationen, aber auch Kommunen erhalten. Antragsteller:innen eines Förderprojektes tragen einen finanziellen Eigenanteil. Wir erwarten von Vereinen mindestens 20 Prozent, von kommunalen Antragssteller:innen mindestens 25 Prozent. Im Gegensatz zu den Maßnahmen aus Ersatzzahlungen kann eine Förderung unabhängig von Naturräumen und dortigen verfügbaren Mitteln beantragt werden.
Förderanträge werden durch unseren Vorstand beschlossen, dieser tagt mindestens einmal jährlich. Kleinprojekte mit einem Fördervolumen von weniger als 5.000 € werden auch zwischen den Vorstandssitzungen bewilligt.
Antrag auf Projektförderung
Sie haben eine Idee für ein Projekt im Natur- oder Artenschutz, bzw. in der Umweltbildung?
Wir beraten Sie gerne bei der Entwicklung und Qualifizierung eines Antrags. Eine unverbindliche Vorabanfrage mit kurzer inhaltlicher Darstellung des Projekts sowie ein Finanzierungs- und Zeitplan sind hilfreich. Die Bewertung Ihres Antrags erfolgt nach Maßgabe unserer Förderrichtlinien. Zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir freuen uns auf Ihre Ideen! Hier können Sie die Satzung der Stiftung herunterladen.