Schutz

Der Schutz des Fischotters ist von großer Bedeutung, wobei Rheinland-Pfalz als potentielles Bindeglied zwischen der französischen und deutschen Population eine besondere Verantwortung trägt. Folgende Gesetze und Verordnungen sind hervorzuheben:

  1. Der Fischotter gehört nach §7 im Bundesnaturschutzgesetz zu den streng geschützten Arten.
  2. In Anhang II und IV der FFH-Richtlinie ist der Fischotter aufgelistet und zählt zu den Zielarten der FFH-Gebiete in Rheinland-Pfalz
  3. Zwar unterliegt der Fischotter dem Jagdrecht, hat jedoch eine ganzjährige Schonzeit. 

 

Gefährdungen

Eine der größten Gefährdungen für den Fischotter ist der Verlust ihres natürlichen Lebensraums. Die Entwässerung von Feuchtgebieten, die Kanalisierung von Flüssen und die Umwandlung von Ufergebieten in Siedlungs- und landwirtschaftliche Flächen führen dazu, dass Fischotter ihre Lebensräume verlieren. 

Fischotter sind überwiegend in Gewässernähe zu finden, wo sie auf Beutesuche gehen oder ruhen. Sind Querbauwerke, wie Brücken, Verrohrungen und Durchlässe nicht ottergerecht gestaltet, verlassen Otter ihr aquatisches Habitat und nutzen Straßen zur Überquerung dieser Hindernisse. Leider enden solche Straßenüberquerungen oft tödlich. 

Wasserverschmutzung, insbesondere die Ansammlung von Schadstoffen in Fischbeute, stellt eine ernsthafte Bedrohung für Fischotter dar. Diese Schadstoffe können die Gesundheit der Fischotter beeinträchtigen und langfristige Auswirkungen auf ihre Populationen haben. 

Fischotter sind hervorragende Fischer, die sich hauptsächlich von Fischen und anderen aquatischen Lebewesen (Krebse, Muscheln) ernähren. Überfischung und die Verwendung von nicht-nachhaltigen Fangmethoden können Fischbestände dezimieren und die Nahrungsversorgung gefährden. 

Der Klimawandel hat Auswirkungen auf die Lebensräume der Fischotter, insbesondere auf die Wasserressourcen. Veränderte Wasserstände, Temperaturschwankungen und extreme Wetterereignisse können die Verfügbarkeit von Beute und Rückzugsorten verschlechtern.