Auf der Fläche des NSG „Panzbruch“ bei Greimerath im Kreis Trier-Saarburg ist eine Auszäunung stark vernässter Stellen erforderlich, um eine dauerhafte Beweidung auch während längerer Regenperioden zu ermöglichen. Die Beweidung der dortigen Flächen ist aus landschafts- und naturschutzrechtlichen Gründen notwendig, um den Fortbestand der vorkommenden Biotoptypen zu sichern (v. a. brachgefallenes Nass- und Feuchtgrünland, brachgefallenes Magergrünland und Borstgrasrasen). Gleichzeitig wird der Artenschutz gestärkt, da das Gebiet durch die Pflege weiterhin als Habitat für beispielsweise den Braunfleckigen Perlmutterfalter, geschützte und seltene Brutvögel (z. B. Neuntöter, Braunkehlchen, Feldschwirl) und als Rastplatz für ziehende Vogelarten (z. B. Bekassine, Raubwürger) dienen kann.