Der Blauschillernde Feuerfalter ist nach der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) eine Art von gemeinschaftlichem Interesse und als solche streng geschützt. Er ist als boreale Art in Rheinland-Pfalz nur in den Mittelgebirgsregionen in Westerwald und Eifel anzutreffen. Deutschlandweit kommt die Art generell nur selten vor. Hauptgefährdungsursachen sind der Rückgang von Feucht- und Nasslebensräumen, z. B. durch Entwässerung und Intensivierung der Landbewirtschaftung, sowie das Brachfallen und Verbuschen von Flächen. Die einzige Raupennahrungspflanze in Deutschland ist der Schlangen-Knöterich Bistorta officinalis. Das Projekt wurde daher initiiert, um insbesondere entsprechende Larvalhabitate für den Falter zu erhalten, aufzuwerten und auszuweiten. An den bekannten Populationsstandorten sind folgende Maßnahmen geplant: durch Rotationsmahd werden auf Grünlandflächen die Bedingungen für ein Vorkommen von Schlangen-Knöterich verbessert und durch Mulchmahd werden neue Flächen für eine weitergehende Aufwertung erschlossen. Auf einigen Flächen können die Wachstumsbedingungen für den Knöterich durch eine einmalige Beweidung im Herbst jeden Jahres weiterhin verbessert werden. Da der Falter besonders ungenutzte Wiesen bevorzugt, ist es erforderlich neben der Mahd, die rotierend stattfindet, gleichzeitig auch mehrjährige Brachen anzulegen, die ebenfalls rotieren werden, damit diese wiederum nicht dauerhaft verbuschen. Durch die Pflege von Feldgehölzen wird der Lebensraum weiter diversifiziert bzw. auch offen gehalten. Der Wasserhaushalt im Lebensraum des Blauschillernden Feuerfalters hat eine besondere Bedeutung, sodass im Projekt sowohl kleinräumige wie auch großräumige Vernässungsmaßnahmen vorgesehen sind. Dies erfolgt insbesondere durch die Verschließung von Entwässerungsgräben, die Einbringung von Sohlschwellen in Gräben und Bachläufen sowie die Anlage von Mulden und Himmelsteichen.
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Maßnahmen aus Ersatzzahlungen