Allgemeine Stiftungsförderung
Aus den Erträgen des Stiftungskapitals und Zweckerträgen aus der Lotterie Glücksspirale und BINGO! Die Umweltlotterie fördert die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) folgende Projekte:
Natur und Artenschutz: Die SNU fördert Projekte zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von Natur und Artenschutz zur Erhaltung von Lebensräumen für gefährdete Tiere und Pflanzen.
Sicherung von Flächen: Die SNU fördert den Grunderwerb und die Pflege bedeutsamer Naturschutzflächen. Ein Ankauf der Flächen ist oft die einzige Möglichkeit, um wertvolle Biotope für die heimische Tier- und Pflanzenwelt langfristig zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Naturerlebnis: Ausstellungen, Veranstaltungen, Wanderwege, Lehrpfade und Aktionen, die Natur und insbesondere Biotop- und Artenschutz erlebbar machen, werden von der SNU gefördert.
Projekte im Natur- oder Artenschutz bzw. in der Umweltbildung können durch die Geschäftsstelle der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) gefördert werden. Juristische oder natürliche Personen können eine Förderung erhalten, so zum Beispiel gemeinnützige Verbände und Organisationen, aber auch Kommunen. Der Antragsteller hat bei Förderprojekten einen finanziellen Eigenanteil zu leisten. Wir erwarten von Vereinen mindestens 20% und von kommunalen Antragsstellern mindestens 25%. Als Projekte werden auch Modellprojekte der Umweltbildung und der Öffentlichkeitsarbeit gefördert.
Förderprojekte werden durch den Vorstand der SNU bewilligt, dieser tagt mindestens einmal jährlich. Kleinprojekte mit Fördersummen von bis zu 5.000€ werden auch zwischen den Vorstandssitzungen beschieden.
Zur Klärung genereller Fördermöglichkeiten Ihrer Projektidee bieten wir die Möglichkeit an, eine unverbindliche Vorabanfrage mit kurzer inhaltlicher Darstellung der Projektidee sowie ein Finanzierungs- und Zeitplan einzureichen.