Schlangenknöterich

Projekte im Natur- oder Artenschutz bzw. in der Umweltbildung können durch die SNU gefördert werden. Eine Förderung können zum Beispiel gemeinnützige Verbände und Organisationen, aber auch  Kommunen erhalten. Antragsteller:innen eines Förderprojektes tragen einen finanziellen Eigenanteil. Wir erwarten von Vereinen mindestens 20 Prozent, von kommunalen Antragssteller:innen mindestens 25 Prozent. Im Gegensatz zu den Maßnahmen aus Ersatzzahlungen kann eine Förderung unabhängig von Naturräumen und dortigen verfügbaren Mitteln beantragt werden. Förderanträge werden durch unseren Vorstand beschlossen, dieser tagt mindestens einmal jährlich. Kleinprojekte mit einem Fördervolumen von weniger als 5.000 € werden auch zwischen den Vorstandssitzungen bewilligt.