Präventionsgebiete und Förderung
Wenn sich durch Daten des demografischen Monitorings bzw. durch Nutztierrisse Hinweise auf die Anwesenheit eines oder mehrerer standorttreuer Wölfe ergeben, entscheidet das MKUEM die Ausweisung eines Präventionsgebiets.
Ein Präventionsgebiet entspricht nicht einem Schutzgebiet, sondern einem erklärten möglichen Vorkommensgebiet. Die Präventionsgebiete sind als Förderkulissen zu sehen, die sich aus Gründen der Praktikabilität stark an Kreisgrenzen orientieren und nicht mit Natur- und Landschaftsräumen zu verwechseln sind.
Förderung von Präventionsmaßnahmen
Nach Ausweisung eines Präventionsgebiets bzw. einer Pufferzone können Nutztierhalter für Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe Förderungen erhalten.
Die Förderung geeigneter Schutzmaßnahmen innerhalb der Präventionsgebiete kann beim Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) an der FAWF beantragt werden. Die Unterstützung erfolgt über eine Anteilsfinanzierung der förderfähigen Kosten zum Erwerb von geeigneten Zaunmaterialien oder Herdenschutzhunden.
Der Schutz sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden, um eine Gewöhnung des Wolfs an eine leichte Beute zu vermeiden.