Monitoring. Trittsiegel - Losung - Risse.
© SNU, Moritz Schmitt
Allein anhand des Trittsiegels lässt sich der Wolf schwer erkennen, da sich die Pfotenabdrücke von Hund und Wolf nur geringfügig unterscheiden. Die Krallen sind generell kräftiger und nach vorne gerichtet, wodurch sie in der Spur besser zu sehen sind als bei Hunden. Die Pfoten sind außerdem länglicher und regelmäßiger (Vorderpfote ca. 8x10cm).
© SNU, Moritz Schmitt
Die Losung von Wölfen ist bis zu 20 cm lang, hat einen Durchmesser von ca. 2,5 cm und ist mit Haaren und Knochenstücken versehen. Um das Revier zu markieren, werden Losungen an Kreuzungen oder auf Wegen auffällig platziert und regelmäßig ersetzt. Ausgebildete Fachleute können anhand der Losung zum einen das gerissene Beutetier erkennen und zum anderen bei frischem Material eine Probe entnehmen, um im Labor eine Genanalyse erstellen zu lassen.
Um Losungen zu dokumentieren, sollte der Fundort und Datum notiert werden. Nachdem ein Foto im Überblick und aus der Nähe geschossen wurde, sollte schnellstmöglich ein Luchs- und Wolfbeauftragter informiert werden. Dieser untersucht dann die Probe vor Ort.
Aufwandsentschädigung für Wolfshinweise
Bildnachweise (Foto, Video) von Wölfen, aufgefundene tote Wölfe oder genetische Spuren können wichtige Hinweise sein, von dem das wissenschaftliche Monitoring, die Verortung von einzelnen Wölfen oder Rudeln und auch der Schutz von Nutztieren profitieren.
Ein gerissenes Wildtier wird von dem zuständigen Großkarnivoren-Beauftragten vor Ort untersucht und ein Rissprotokoll erstellt. Am Fundort sollten keine Veränderungen vorgenommen werden, die eine Bewertung des Fundes und seiner Verursachung erschweren. Soweit möglich, sollte der Fundort abgesperrt, Hunde ferngehalten und der Kadaver mit einer Plane zugedeckt werden.
Die Meldung von Hinweisen (bestätigte C1-Nachweise oder C2-Hinweise gemäß den bundesweiten Monitoringstandards (BfN 2009): z.B. überprüfte Fotos, DNA- Nachweis, Losung, Riss.) kann mit einer Aufwandsentschädigung von 100 EUR vergütet werden. Ein Antrag kann bei der SNU gestellt werden.
In ausgewiesenen Präventionsgebieten kann ausschließlich der Aufwand für die Dokumentation von Wildtierrissen entschädigt werden.