© Ole Anders
Die gesetzliche Aufgabe ist es, lebensfähige Populationen zu erhalten und das Vorkommen der Art in allen geeigneten Lebensräumen zu fördern.
Die Rechtsvorschriften zum Schutz der Luchse sind umfangreich:
FFH-Richtlinie (92/43/EWG): Anhänge II und IV,
CITES: Anhang II,
Berner Konvention Anhang III,
Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung „besonders geschützte Art“, Rote Liste Deutschland: 2 (stark gefährdet),
Rote Liste Rheinland-Pfalz: 0 (Kategorie ausgestorben).
Der Luchs wird jagdrechtlich als jagdbare Art mit ganzjähriger Schonzeit geführt.