Riss-Begutachtung
Das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) der FAWF ist seit der zweiten Jahreshälfte 2021 in Rheinland-Pfalz mit der Dokumentation, Beurteilung und der Abwicklung der Ausgleichszahlungen von Nutztierrissen mit Luchs- und Wolfsverdacht betraut. Die SNU unterstützt weiterhin das KLUWO bei der Nutztierriss-Begutachtung.
Wenn bei einem toten Nutztier der Verdacht auf Beteiligung eines Großraubtieres besteht, wird nach Absprache mit dem Tierhalter / der Tierhalterin vor Ort eine Begutachtung durch das KLUWO durchgeführt.
Die Begutachtung wird protokolliert, fotografisch dokumentiert ggf. eine DNA-Probe genommen oder eine Begutachtung am Landesuntersuchungsamt Koblenz (LUA) angewiesen.
Aufgrund des kurzen Zeitfensters der DNA-Sicherung ist eine schnelle Meldung, binnen 24 Stunden außerordentlich wichtig. Zusätzlich stehen Fotofallen für den Einsatz am Riss zur Verfügung.