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Riss-Begutachtung
Das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) der FAWF ist seit der zweiten Jahreshälfte 2021 in Rheinland-Pfalz mit der Dokumentation, Beurteilung und der Abwicklung der Ausgleichszahlungen von Nutztierrissen mit Luchs- und Wolfsverdacht betraut. Die SNU unterstützt weiterhin das KLUWO bei der Nutztierriss-Begutachtung.
Wenn bei einem toten Nutztier der Verdacht auf Beteiligung eines Großraubtieres besteht, wird nach Absprache mit dem Tierhalter vor Ort eine Begutachtung durch das KLUWO durchgeführt.
Die Begutachtung wird protokolliert, fotografisch dokumentiert ggf. eine DNA-Probe genommen oder eine Begutachtung am Landesuntersuchungsamt Koblenz (LUA) angewiesen.
Aufgrund des kurzen Zeitfensters der DNA-Sicherung ist eine schnelle Meldung, binnen 24 h außerordentlich wichtig. Zusätzlich stehen Fotofallen für den Einsatz am Riss zur Verfügung.