Präventionsförderung
Im Interesse der Nutztiere und der Akzeptanz der Halter:innen gegenüber dem Luchs sollen nach Übergriffen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen und gefördert werden, um weitere Übergriffe zu verhindern und einer möglichen Gewöhnung an Nutztiere vorzubeugen. Für Nutztierhalter:innen in Rheinland-Pfalz besteht keine Verpflichtung zur Ergreifung von speziellen Präventionsmaßnahmen gegen Luchsübergriffe. Es gibt demnach keinen festgesetzten Mindestschutz, der gewährleistet sein muss, um im Falle eines Übergriffs Entschädigungszahlungen zu erhalten.
Nach dem ersten Luchsübergriff auf eine Herde besteht die Möglichkeit zur Förderung von 100 Prozent der Kosten beim Kauf von Elektronetzzäunen oder Material zur nachträglichen Elektrifizierung von Festzäunen.
Die finanzielle Förderung von Schutzmaßnahmen wird aufgrund der Seltenheit von Übergriffen nur betroffenen Nutztierhalter:innen gewährt, unabhängig davon ob Hobby- oder gewerbliche Tierhalter:innen.