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Mindestschutz Luchs
In Einzelfällen können bestimmte Herden oder Weiden aufgrund ihrer Lage und der benachbarten Struktur mehrfach von Luchsübergiffen betroffen sein. Um eine Gewöhnung der Luchse an leicht zu erbeutende, ungeschütze Nutztiere zu verhindern und die betroffenen Tierhalter:innen zu motivieren aktiven Herdenschutz zu betreiben, wird nach dem dritten Übergiff auf eine Herde innerhalb von 12 Monaten der "Mindestschutz Luchs" Voraussetzung für den vollen Schadensausgleich bei jedem weiteren Übergriff auf diese Herde.
Es besteht eine großzügige Übergangsfrist von 12 Monaten nach dem dritten Angriff bis zudem der Mindestschutz realisiert werden muss. Idealerweise sollte der Mindestschutz bereits nach dem ersten Übergriff auf eine Herde in einem Gebiet mit dauerhaftem Luchsvorkommen realisiert werden, zumal sie ab diesem Zeitpunkt bereits förderfähig ist.
Merkmale Mindestschutz:
Bei der Haltung von Schafen, Ziegen und Gehegewild (Damwild, Rotwild, Muffelwild) sind laut Managementplan Luchs folgende Merkmale zur Erfüllung des Mindestschutzes vorgegeben:
Weiden
allseits geschlossene Elektrozäune:
- Flexi- oder Litzenzäune mit mindestens 4 Litzen
- Abstand zwischen Litzen maximal 25 cm
- Bodenabstand der untersten Litze maximal 20 cm
- Höhe der Zäune jeweils mindestens 90 cm
- durchgängigen Zaunspannung von mindestens 3.000 Volt (Impulsenergie 3 Joule)
geschlossene Drahtgeflechtzäune:
- mindestens 90 cm hoch
- mindestens zwei Leiter (Drähte, Litzen, Seile oder Bänder) oberhalb des Zauns
- Abstand der Leiter zum Zaun bzw. zum zweiten Leiter maximal 20 cm
- durchgängige Spannung von mindestens 3.000 Volt (Impulsenergie 3 Joule)
- durchschlupfsicherer Bodenabschluss
Wildgehege
geschlossene Drahtgeflechtzäune:
- mindestens 180 cm hoch
- mindestens zwei Leiter (Drähte, -Litze, -Seile oder -Bänder) oberhalb des Zauns
- Abstand zum Zaun bzw. dem anderen Leiter maximal 20 cm
- durchgängige Spannung von mindestens 3.000 Volt (Impulsenergie 3 Joule)
- durchschlupfsicherer Bodenabschluss
Generell müssen mindestschutzkonforme Zäunungen allseitig geschlossen sein und Einschlupfmöglichkeiten mit mehr als 20 cm Durchmesser geschlossen werden.