Naturschutzgroßprojekte werden in zwei voneinander getrennten Projekten durchgeführt.
Projekt I
In der Planungsphase von 4 1/2 Jahren (Oktober 2017 bis März 2022) wird ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt. Im Gebiet des sogenannten "projektbezogenen Planungsraums" werden Kartierungen durchgeführt, um zu erfassen, welche Arten vorkommen, in welchem Zustand die vorhandenen Biotope sind und welche Entwicklungspotentiale bestehen. Gleichzeitig werden die Projektziele und Leitbilder entwickelt. Sind alle diese Informationen vorhanden, werden die hochwertigsten Flächen beschrieben und das Fördergebiet festgelegt.
Dann können konkrete Maßnahmen für die einzelnen Flächen geplant werden. Dafür werden besonders wertvolle oder für das Vorhaben besonders wichtige Flächen ausgewählt. Die Maßnahmen werden im Rahmen der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans in Abstimmung mit dem Bund, dem Land Rheinland-Pfalz und allen relevanten regionalen Akteuren erarbeitet. Eine projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG) wird allen Beteiligten die Möglichkeit bieten, den Planungsprozess mitzugestalten. Die PAG kommt mindestens einmal im Jahr zusammen. Facharbeitskreise zu einzelnen Themen ergänzen die Arbeit.
Projekt II
Auf Basis des Pflege- und Entwicklungsplanes aus Projekt I wird ein Antrag für Projekt II gestellt. Wird der Antrag genehmigt, schließt sich eine Umsetzungsphase mit bis zu 10 Jahren Laufzeit an. In diesem Projekt werden die zuvor geplanten Maßnahmen im Fördergebiet umgesetzt.
Naturschutzgroßprojekte setzen bei der Realisierung von Maßnahmen auf das Prinzip der Freiwilligkeit, das heißt, das Einverständnis des Flächeneigentümers ist absolute Voraussetzung für die Maßnahmen. Die Abstimmung mit dem Flächennutzer ist selbstverständlich.