Maßnahmenplanung in der Kulturlandschaft
Der entscheidende Schwerpunkt des Naturschutzgroßprojektes liegt in der Unterstützung und Weiterentwicklung naturfördernder Nutzungen der Kulturlandschaft in den noch festzulegenden Fördergebieten.
Dazu werden die naturschutzfachlichen Ansprüche der Ziel- und Leitarten definiert und mit den unterschiedlichen Möglichkeiten verschiedener Nutzung abgeglichen. Wenn es naturschutzfachlich sinnvoll ist, wird die Maßnahmenplanung darauf ausgerichtet, die Umsetzung der Naturschutzziele durch angepasste Nutzung zu erreichen. Dazu wird das NGP in seiner Laufzeit entsprechende Maßnahmen finanziell unterstützen. Auch Investitionen in gemeinschaftlich genutzte Maschinen sind möglich.
Mehrwert generieren aus naturfördernder Nutzung – Entwicklung von Koppelprodukten
Zur langfristigen Sicherung der Ziele des NGP sollen zusammen mit lokalen Akteuren Möglichkeiten ent-
wickelt werden, wie aus naturfördernden Nutzungen ein Mehrwert erzielt werden kann. Dabei spielt die Entwicklung und Etablierung von Produkten, die an eine naturfördernde Nutzung gekoppelt sind, sogenannter Koppelprodukte, eine wichtige Rolle. Sie können die Identifikation mit der Natur- und Kulturlandschaft stärken und zu einem dauerhaften Erfolg des Projektes beitragen. Hierbei wird die sozioökonomische Analyse im Planungsprozess einen wichtigen Beitrag bei der Konzeption und der Prüfung von Realisierungsmöglichkeiten leisten.
Schutz seltener Arten und Biotope durch Pflegeflächen – gemeinsame Lösungen
Es wird aus naturschutzfachlichen Gründen, z.B. zum Schutz besonders seltener Arten und Biotope, auch Pflegeflächen geben, in denen eine Nutzung und Produktion im üblichen Sinn kaum möglich ist. Hier werden gemeinsam mit den lokalen Akteuren Lösungen gesucht. Ein zentrales Anliegen des NGP „Bänder des Lebens“ ist es, mit den Menschen vor Ort Wege zu entwickeln, wie die Belange des Naturschutzes so umgesetzt werden können, dass sich für alle Seiten positive und nachhaltige Entwicklungen ergeben.
Naturvielfalt und Synergieeffekte
Ziel ist es, gemeinsam mit den Praktikern in Land- und Forstwirtschaft die Naturvielfalt in der Kulturlandschaft zu entwickeln und Synergieeffekte zwischen Naturschutz und örtlichen Belangen zu stärken. Durch die konzeptionelle Einbindung bereits vorhandener Naturschutzflächen sowie den Austausch mit den Großschutzgebieten Naturpark Saar-Hunsrück und Nationalpark Hunsrück-Hochwald, kann eine Wirksamkeit des NGP erreicht werden, die über die Projektfläche hinausgeht.
Freiwilligkeit
Die Richtlinien für Naturschutzgroßprojekte schreiben das Freiwilligkeitsprinzip vor. Das heißt, das Einverständnis mindestens der Flächeneigentümer ist Voraussetzung für konkrete Maßnahmen. Es werden keine Maßnahmen durchgeführt, wenn der Flächeneigentümer damit nicht einverstanden ist.