Schutzgebiete und Schutzprojekte - wo ist der Unterschied?
Naturpark, Nationalpark, Naturschutzgebiet, Naturschutzgroßprojekt – es ist schwierig in diesem Bezeichnungswirrwarr den Überblick zu behalten. Unsere Praktikantin Elena Simon versucht im Folgenden ein wenig zur Entwirrung beizutragen.
Die verschiedenen Kategorien von Schutzgebieten sind im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beschrieben. Sie verfolgen unterschiedliche Schutzzwecke und weisen eine unterschiedliche Intensität des Schutzgrades auf. Gemeinsam ist Ihnen, dass ein festgelegtes Gebiet einen dauerhaften Schutzstatus aufweist. Die Lage der Schutzgebiete ist unter https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/ einzusehen.
Im Gegensatz dazu ist das Naturschutzgroßprojekt ein zeitlich begrenztes Förderinstrument zur Umsetzung von Naturschutzzielen in einem Fördergebiet. Der Suchraum für dieses Fördergebiet umfasst bestehende Schutzgebiete unterschiedlicher Kategorien, die wir hier kurz vorstellen und erläutern möchten.
Naturpark
Naturparke wie der Naturpark Saar-Hunsrück (https://www.naturpark.org) sind großräumige Gebiete, bei denen der Schwerpunkt auf ihrer Bedeutung für die Erholung und die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus liegt. Sie tragen zum Erhalt oder zur Entwicklung einer Kulturlandschaft bei, die von vielfältiger Nutzung gekennzeichnet ist, samt ihrer Arten- und Biotopvielfalt. Ziel ist weiterhin die Förderung einer umweltgerechten Landnutzung und nachhaltigen Regionalentwicklung. Die Menschen vor Ort sollen sich mit ihrer Region identifizieren und im Einklang mit der Natur wirtschaften, sodass die Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit bewahrt werden kann.
Nationalpark
Bei Nationalparken wie dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald (https://www.nationalpark-hunsrueck-hochwald.de) handelt es sich um sehr großflächige und möglichst wenig zerschnittene Gebiete mit besonderem Charakter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass der Mensch hier in großen Teilgebieten kaum oder nur wenig auf die Natur einwirkt. Dadurch sollen sich Natur und natürliche Prozesse möglichst ohne Störungen von außen entwickeln können.
Weiterhin werden Nationalparke häufig mit wissenschaftlichen Umweltbeobachtungen verknüpft sowie mit Angeboten zur Umweltbildung und Naturerfahrung für die Bevölkerung.
Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald liegt innerhalb des Naturparks Saar-Hunsrück, bildet aber ein eigenes Schutzgebiet.
Landschaftsschutzgebiete
In der Region gibt es verschiedene Landschaftsschutzgebiete, z. B. das „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“ sowie die Gebiete „Haardtkopf“, „Hochwald-Idarwald mit Randgebieten“ und „Obere Nahe“. Landschaftsschutzgebiete gilt es ähnlich wie Naturparke aufgrund ihrer Bedeutung für die Erholung oder aufgrund ihrer Vielfalt,
Eigenart und Schönheit oder ihrer kulturhistorisch bedeutsamen Landschaft zu schützen. Durch die Ausweisung sollen ein intakter Naturhaushalt, eine nachhaltige Nutzung von Naturgütern und die Erhaltung von Lebensräumen von Tier- und Pflanzenarten gesichert werden. Infos unter https://naturschutz.rlp.de/?q=landschaftsschutzgebiet
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind deutlich kleinräumiger als die zuvor genannten Schutzgebietstypen. Ihre Größe reicht vom NSG „Gefallener Felsen“ bei Idar-Oberstein mit ca. 7 ha bis zum NSG „Hangbrücher bei Morbach“ mit fast 740 ha. Ihr Ziel ist ein besonders strenger Schutz von Natur und Landschaft, der dem Erhalt und der Förderung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter Tier- und Pflanzenarten dient. Ebenso kann eine Ausweisung aufgrund der Seltenheit, Besonderheit oder Schönheit
eines Gebietes sowie aufgrund seiner wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Bedeutung erfolgen. Infos unter https://naturschutz.rlp.de/?q=naturschutzgebiet
Natura 2000-Gebiete
Natura 2000 beschreibt ein zusammenhängendes europäisches Netz aus Schutzgebieten für spezielle Arten und Biotope. Hierzu zählen Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (kurz FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete, die nach FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen wurden. Im Gegensatz zu den zuvor genannten Schutzgebietskategorien handelt es sich um Gebiete von nicht nur nationaler, sondern auch internationaler Bedeutung. In den genannten Richtlinien sind bestimmte Arten und Lebensraumtypen gelistet, die als besonders schützenswert gelten und deren Sicherung und Förderung durch die Ausweisung der Gebiete gewährleistet werden soll. In der Region sind z.B. die FFH-Gebiete Idarwald, Hochwald, Obere Nahe oder Dhronhänge zu nennen sowie die Vogelschutzgebiete Nahetal und Baumholder. Weitere Informationen finden sie unter https://lfu.rlp.de/de/naturschutz/natura-2000/.