Förderung von Schutzmaßnahmen bei Nutztieren
Innerhalb von Präventionsgebieten in Rheinland-Pfalz können Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren mit einer Förderquote von bis zu 100% gefördert werden. Förderfähig sind Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an Schafen und Ziegen, Gehegewild, Lamas und Alpakas; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis 1 Jahr.
Präventionsgebiete werden ausgewiesen, wenn von mindestens einem sesshaften Wolf oder Wölfin in einer Region ausgegangen werden kann. Siehe hierzu auch das Kapitel zu Präventionsgebieten. Seit Ende Mai 2018 können im Präventionsgebiet Westerwald, seit September 2019 in den VGs Prüm, Gerolstein und Adenau als Pufferzone und seit November 2020 im Präventionsgebiet Westeifel Anträge auf Förderung von Präventionsmaßnahmen bei der SNU gestellt werden.
Hier können Maßnahmen, die dem Mindestschutz entsprechen oder darüber hinausgehen, wie Elektronetze mit 90, 106, 108, 120 cm Höhe, Litzenzäune, die Nachrüstung vorhandener Zäune mit z.B. einem Unterwühlschutz etc. gefördert werden.
Bitte achten Sie auf die Informationen im Antrag. Die Vorgaben des Vergaberechtes sind einzuhalten, entsprechend sind z.B. Vergleichsangebote vorzulegen. Investitionen können erst nach der Bewilligung getätigt werden. Ferner muss die beantragte Förderung hinsichtlich Herdengröße und Beweidungsfläche angemessen sein und plausibel dargelegt werden.
Bei Fragen können Sie uns auch gerne anrufen.