Schutzmaßnahmen bei Nutztieren
Beim vierten Runden Tisch Großkarnivoren am 30. Mai 2018 hat ein Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Nutztierhalter, Jäger, Naturschutzverbände und Landwirtschaft stattgefunden. Die vorsorgliche Ausweisung eines Präventionsgebietes durch das damlas zusändige MUEEF, heute MKUEM, wurde verkündet.
Am 9. September 2019 erfolgte aufgrund eines Wolfsvorkommens im benachbarten Nordrhein-Westfahlen bei Monschau die Ausweisung einer Pufferzone in der Eifel (VG Prüm, VG Gerolstein und VG Adenau).
Ein Antrag auf Förderung von Präventionsmaßnahmen kann seit dem 1.November 2021 beim Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) an der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) gestellt werden.
FAWF KLUWO
Hauptstraße 16
67705 Trippstadt
Hier können Maßnahmen, die dem Mindestschutz entsprechen oder darüber hinausgehen, wie beispielsweise Elektronetze mit 106, 108, 120 cm Höhe oder auch höherer Spannung, gefördert werden. Angaben zum Mindestschutz finden Sie im Managementplan.
Bitte achten Sie auf die Informationen im Antrag. Die Vorgaben des Vergaberechtes sind einzuhalten, entsprechend sind z.B. Vergleichsangebote vorzulegen. Investitionen können erst nach der Bewilligung getätigt werden. Ferner muss die beantragte Förderung hinsichtlich Herdengröße und Beweidungsfläche plausibel dargelegt werden.
Förderung von Schutzmaßnahmen bei Nutztieren
Innerhalb von Präventionsgebieten in Rheinland-Pfalz können Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren gefördert werden. Förderfähig sind Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an Schafen und Ziegen, Gehegewild, Lamas und Alpakas; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis 1 Jahr.
Präventionsgebiete werden ausgewiesen, wenn von mindestens einem sesshaften Wolf oder Wölfin in einer Region ausgegangen werden kann. Siehe hierzu auch das Kapitel zu Präventionsgebieten. Seit Ende Mai 2018 können im Präventionsgebiet Westerwald, seit September 2019 in den VGs Prüm, Gerolstein und Adenau als Pufferzone, seit November 2020 im Präventionsgebiet Westeifel und seit März 2021 im rheinland-pfälzischen Taunus Anträge auf Förderung von Präventionsmaßnahmen bei der SNU gestellt werden.
Hier können Maßnahmen, die dem Mindestschutz entsprechen oder darüber hinausgehen, wie Elektronetze mit 90, 106, 108, 120 cm Höhe, Litzenzäune, die Nachrüstung vorhandener Zäune mit z.B. einem Unterwühlschutz etc. gefördert werden.
Bitte achten Sie auf die Informationen im Antrag. Die Vorgaben des Vergaberechtes sind einzuhalten, entsprechend sind z.B. Vergleichsangebote vorzulegen. Investitionen können erst nach der Bewilligung getätigt werden. Ferner muss die beantragte Förderung hinsichtlich Herdengröße und Beweidungsfläche angemessen sein und plausibel dargelegt werden.
Bei Fragen können Sie sich gern bei den nun für die Präventions-Förderung zuständigen Kolleginnen und Kollegen des KLUWO melden.