Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzzahlungen (MAE)
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG 06.10.2015) ist die Verwaltung von Mitteln aus Ersatzzahlungen der Eingriffsregelung an die Stiftung Natur und Umwelt RLP übertragen worden (vgl. § 7 LNatSchG RLP i.V.m. §§13-18 BNatSchG).
In den ersten drei Jahren stehen die vereinnahmten Mittel ausschließlich der am Eingriff beteiligten Naturschutzbehörde zu. Dementsprechend können innerhalb dieses Zeitraums nur die Naturschutzbehörden der Kreise bzw. kreisfreien Städte oder eine SGD eine Finanzierung von Landschaftspflege- und Naturschutzprojekten aus Mitteln der Ersatzzahlungen (vgl. § 15 BNatschG Abs. 6) beantragen.
Nach 3 Jahren gehen die Mittel in den entsprechenden Naturraum über und können durch die Stiftung Natur und Umwelt, unter Einbindung der unteren Naturschutzbehörden sowie durch Zuhilfenahme von Dritten, für geeignete Maßnahmen verwendet werden.
Förderprojekt aus Mitteln der Stiftung
Projekte im Natur- oder Artenschutz, bzw. in der Umweltbildung können durch die Geschäftsstelle der Stiftung Natur und Umwelt RLP gefördert werden. Juristische oder natürliche Personen können eine Förderung erhalten, so zum Beispiel gemeinnützige Verbände und Organisationen, aber auch Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen.
Im Gegensatz zu den beschriebenen Maßnahmen aus Ersatzzahlungen kann eine Förderung unabhängig vom Naturraumkonto beantragt werden. Als Projekte werden beispielsweise auch Modellprojekte der Umweltbildung und der Öffentlichkeitsarbeit gefördert.
Während Maßnahmen aus Ersatzzahlungen zu 100% finanziert werden, hat der Antragsteller bei Förderprojekten einen finanziellen Eigenanteil zu leisten. Wir erwarten von Vereinen mindestens 20% und von kommunalen Antragsstellern mindestens 25%.
Förderprojekte werden durch den Vorstand der Stiftung Natur und Umwelt RLP bewilligt, dieser tagt mindestens einmal jährlich. Kleinprojekte mit Fördersummen von bis zu 5.000€ werden auch zwischen den Vorstandssitzungen beschieden.
Ablauf der Beantragung - Förderprojekt aus Mitteln der Stiftung und Maßnahmen aus Ersatzzahlungen
Der Projektantrag ist in unterschriebener Form postalisch bei der Stiftung einzureichen. Die Formulare finden Sie unter den neben stehenden Links. Anträge für Maßnahmen aus Ersatzzahlungen sind zusätzlich über die Internet-Plattform EGon zu stellen.
Die Bewertung aller Anträge erfolgt nach Maßgabe unserer Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln bzw. der Fachkriterien zur Verwendung von Ersatzzahlungen, die sich zur Zeit in Abstimmung mit der obersten Naturschutzbehörde befinden.
Die Projektbewilligung erfolgt nach den zuwendungsrechtlichen Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz in Form eines Zuwendungsbescheids (inkl. allgemeiner Nebenbestimmungen in jeweils geltender Fassung) durch die Stiftung.
Bitte beachten Sie, dass lediglich noch nicht begonnene Projekte (Fördermittel SNU) und Maßnahmen (aus Ersatzzahlungen) gefördert werden können. Mit Eingang des Bewilligungsbescheides können Sie starten. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn kann auf Antrag genehmigt werden.
Für die Abwicklung ist der im Bewilligungsbescheid angegebene Bewilligungszeitraum einzuhalten. Für den Abruf von Mitteln, für Ihren Verwendungsnachweis etc. stehen ebenso Formulare zur Verfügung.
Sie haben eine passende Idee? Dann zögern Sie nicht uns anzusprechen, wir beraten Sie gerne bei der Entwicklung und Qualifizierung Ihres Antrags!