Pufferzone zur Wolfsprävention in der Eifel ausgewiesen

Verbandsgemeinden Prüm, Gerolstein und Adenau ab sofort Wolfspräventionsgebiet

Aufgrund von Wolfsnachweisen in NRW weist Rheinland-Pfalz Regionen im Grenzgebiet als Pufferzone aus / Förderungen zum Herdenschutz im Präventionsgebiet möglich.

Das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen hat aufgrund von Wolfssichtungen und genetischen Nachweisen im Juli dieses Jahres das Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn samt einer Pufferzone ausgerufen. Das Ministerium geht davon aus, dass sich dort ein männlicher Wolf niedergelassen hat. „Das Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn berührt in Teilen auch die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz, sodass wir als Vorsorge die Verbandsgemeinden Prüm, Gerolstein und Adenau ab sofort als Pufferzone bzw. Teilpräventionsgebiet ausweisen. Dort ansässige Tierhalter mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehegen können ab sofort Förderungen zum Herdenschutz bei der Stiftung für Natur und Umwelt (SNU) beantragen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken. Der männliche Wolf aus Nordrhein-Westfalen ist bisher noch nicht in Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden. Allerdings können Wölfe durchaus weite Strecken zurücklegen. Eine Überschreitung der Landesgrenze ist somit möglich. Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftliche Gatterwildhalter in der Pufferzone können daher Förderungen von bis zu 100 Prozent für Präventionsmaßnahmen wie Zaunmaterialien in Anspruch nehmen. „Auf diese Weise wollen wir einen flächendeckenden Herdenschutz erreichen und die Halterinnen und Halter unterstützen“, so Höfken weiter.

Erneute Wolfssichtungen im Westerwald

Im Juni dieses Jahres konnten bei Staudt im Westerwald auf der Gemarkung Heiligenroth und im Juli beim nahe gelegenen Bendorf Videoaufnahmen von wolfsähnlichen Tieren gemacht werden. Die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) hat diese Aufnahmen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) zur Prüfung gegeben. Diese hat nun bestätigt, dass es sich auf beiden Aufnahmen tatsächlich um Wölfe handelt. Da kein DNA-Nachweis vorliegt, kann jedoch nicht festgestellt werden, ob es sich um dasselbe Tier handelt und ob es bereits anderweitig gesichtet bzw. nachgewiesen wurde.

Das Umweltministerium hat bereits im Mai vergangenen Jahres das Präventionsgebiets Westerwald ausgewiesen, das die Landkreise Altenkirchen, Westerwald und Neuwied sowie die Stadt Koblenz und kleinere Teile der Landkreise Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn umfasst. Auch im Präventionsgebiet Westerwald können Tierhalter mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehegen eine Förderung von Präventionsmaßnahmen beantragen.

Hintergrund:

Förderungen für Präventionsmaßnahmen können bei der Stiftung für Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) beantragt werden. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/

Der im Jahr 2015 beschlossene Managementplan zum Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz sieht die Möglichkeit für Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen vor. So werden Schäden an Nutztieren zu 100 Prozent von der Landesregierung übernommen, wenn der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann. Der Managementplan ist online abrufbar unter: mueef.rlp.de/fileadmin/news_import/Wolfmanagmentplan.pdf

 

Quelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz