Förderantrag Prävention im Westerwald

Beim vierten Runden Tisch Großkarnivoren am Mittwoch, den 30. Mai, wurde die vorsorgliche Ausweisung eines Präventionsgebietes im Westerwald durch das MUEEF verkündet.

Beim vierten Runden Tisch Großkarnivoren am Mittwoch, den 30. Mai, hat ein Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Nutztierhalter, Jäger, Naturschutzverbände und Landwirtschaft stattgefunden.

Daraufhin wurde im Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten in Mainz , auf Grundlage des bereits 2015 erstellten Managementplans zum Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz, vorsorglich das Wolfs-Präventionsgebiet „Westerwald“, welches die Landkreise Altenkirchen, Westerwald, Neuwied sowie die Stadt Koblenz und kleinere Teil der Landkreise Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn umfasst, ausgewiesen. Im Präventionsgebiet Westerwald können Tierhalter mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehegen eine Förderung von Präventionsmaßnahmen beantragen.

Ein Antrag auf Förderung von Präventionsmaßnahmen kann ab sofort bei der SNU gestellt werden. Hier können Maßnahmen, die dem Mindestschutz entsprechen oder darüber hinausgehen, wie beispielsweise Elektronetze mit 106, 108, 120 cm Höhe oder auch höherer Spannung, gefördert werden. Angaben zum Mindestschutz finden Sie im Managementplan und ab nächster Woche auch mit weiteren Empfehlungen auf dieser Seite.

Bitte achten Sie auf die Informationen im Antrag. Die Vorgaben des Vergaberechtes sind einzuhalten, entsprechend sind z.B. Vergleichsangebote vorzulegen. Investitionen können erst nach der Bewilligung getätigt werden. Ferner muss die beantragte Förderung hinsichtlich Herdengröße und Beweidungsfläche plausibel dargelegt werden. 

Word-Dokument Förderantrag 

PDF-Datei Förderantrag